Hinterlassenenleistung

Hinterlassenenleistungen sollen beim Tod des Ehepartners, Lebenspartners oder eines Elternteils verhindern, dass die Hinterbliebenen in finanzielle Not geraten.

Die pktg sieht verschiedene Hinterlassenenleistungen vor, um diese Absicherung zu gewährleisten.

Zu den wichtigsten Hinterlassenenleistungen gehören:

  • Ehegattenrente
  • Lebenspartnerrente
  • Waisenrente
  • Todesfallkapital
Sabrina Stiefel
Sachbearbeiterin Versicherte

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