Umfassend versicherte Löhne

Da bereits ein gewisser Versicherungsschutz in der AHV/IV besteht, wird nach BVG vom AHV-pflichtigen Jahreslohn ein Koordinationsabzug von CHF 26'460 (=7/8 der maximalen einfachen AHV-Rente) zur Ermittlung des versicherten Lohnes abgezogen. Damit Personen mit einem tieferen Einkommen bzw. einer Teilzeitbeschäftigung keinen Nachteil haben, entspricht bei der pktg der Koordinationsabzug 25% des AHV-pflichtigen Jahreslohn, maximal CHF 22'680 (2025).

Im Vergleich zu den BVG-Mindestvorgaben, welche einen maximalen AHV-pflichtigen Jahreslohn von CHF 88’200 (2024) vorsehen, sind die Löhne bei der pktg auch darüber hinaus versichert, nämlich bis CHF 907'200 (2025), um für alle Versicherten einen gesamtheitlichen Versicherungsschutz zu bieten.

Beispiel bei einem AHV-pflichtigen Jahreslohn von CHF 100'000:

pktg-versichert:BVG-versichert:
AHV-pflichtiger JahreslohnCHF 100'000CHF 90'720
KoordinationsabzugCHF 22'680CHF 26'460
Versicherter JahreslohnCHF 77'320CHF 64'260
Lisa Huber
Fachspezialistin Vorsorge

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