Umfassend versicherte Löhne
Da bereits ein gewisser Versicherungsschutz in der AHV/IV besteht,
wird nach BVG vom AHV-pflichtigen Jahreslohn ein
Koordinationsabzug von CHF 26'460 (=7/8 der maximalen einfachen
AHV-Rente) zur Ermittlung des versicherten Lohnes abgezogen. Damit
Personen mit einem tieferen Einkommen bzw. einer
Teilzeitbeschäftigung keinen Nachteil haben, entspricht bei der pktg
der Koordinationsabzug 25% des AHV-pflichtigen Jahreslohn,
maximal CHF 22'680 (2025).
Im Vergleich zu den BVG-Mindestvorgaben, welche einen maximalen AHV-pflichtigen Jahreslohn von CHF 88’200 (2024) vorsehen, sind die Löhne bei der pktg auch darüber hinaus versichert, nämlich bis CHF 907'200 (2025), um für alle Versicherten einen gesamtheitlichen Versicherungsschutz zu bieten.
Beispiel bei einem AHV-pflichtigen Jahreslohn von CHF 100'000:
pktg-versichert: | BVG-versichert: | |
AHV-pflichtiger Jahreslohn | CHF 100'000 | CHF 90'720 |
Koordinationsabzug | CHF 22'680 | CHF 26'460 |
Versicherter Jahreslohn | CHF 77'320 | CHF 64'260 |
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