Waisenrente
Die Waisenrente wird pro Kind bis zum vollendeten 18. Altersjahr ausgerichtet. Befindet sich das Kind danach noch in Ausbildung, wird die Waisenrente bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens jedoch bis zum vollendeten 25. Altersjahr weitergeführt, sofern die AHV auch eine Waisenrente ausrichtet.
Höhe der Waisenrente
Die jährliche Waisenrente beim Tod einer versicherten Person oder einer Person mit Alters- oder Invalidenrente beträgt 25% der versicherten Invalidenrente.
Sabrina Stiefel
Sachbearbeiterin Versicherte
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