Eintrittsschwelle

Nach BVG und nach Reglement der pktg besteht eine obligatorische Versicherung, wenn mindestens ein AHV-pflichtiger Jahreslohn von CHF 22'680 (2025) erzielt wird.

Bei der pktg kann indes bereits freiwillig eine Versicherung bei einem AHV-pflichtigen Jahreslohn ab CHF 15'120 (2025) vorgenommen werden.

Lisa Huber
Fachspezialistin Vorsorge

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