Eintrittsschwelle
Nach BVG und nach Reglement der pktg besteht eine obligatorische Versicherung, wenn mindestens ein AHV-pflichtiger Jahreslohn von CHF 22'680 (2025) erzielt wird.
Bei der pktg kann indes bereits freiwillig eine Versicherung bei einem AHV-pflichtigen Jahreslohn ab CHF 15'120 (2025) vorgenommen werden.
Lisa Huber
Fachspezialistin Vorsorge
Haben Sie Fragen?
Ich helfe Ihnen gerne.
Bitte Javascript aktivieren!
071 677 99 23
