Organisation
Die Pensionskasse Thurgau (pktg) ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons. Sie ist sowohl rechtlich wie auch organisatorisch unabhängig von der kantonalen Verwaltung und sie unterliegt keiner Eigentümerstrategie des Kantons.
Das oberste bzw. strategische Organ der pktg ist die Pensionskassenkommission. Diese
setzt sich jeweils aus fünf Vertretenden seitens Arbeitgebenden durch diese bestimmt
und seitens Arbeitnehmenden von deren Delegierten gewählt zusammen.
Die Delegiertenversammlung, bestehend aus jeweils 25 Arbeitgebenden und
Arbeitnehmenden-Vertretenden, kann Stellung zu strategischen Vorhaben nehmen und nimmt
Kenntnis von der jährlichen Berichterstattung.
Für die operative Umsetzung zeichnet die Pensionskassenverwaltung verantwortlich
Ein unabhängiger, speziell qualifizierter Experte für berufliche Vorsorge prüft aus versicherungstechnischer Sicht, ob die pktg Sicherheit dafür bietet, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllen kann. Darüber hinaus wird die Pensionskasse jährlich von der Revisionsgesellschaft auf Basis der BVG-spezifischen Vorgaben geprüft. Die Aufsicht erfolgt durch die Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht.
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