Teilpensionierung
Ihr Mitarbeiter / Ihre Mitarbeiterin reduziert seinen/ihren Beschäftigungsgrad und möchte sich teilpensionieren lassen. Eine Teilpensionierung kann in maximal drei Teilschritten erfolgen. Dabei muss die Beschäftigungsgrad-Reduktion mindestens 20% sein.
Der dauerhaft reduzierte Beschäftigungsgrad muss von Ihnen als Arbeitgeber auf dem Antragsformular bestätigt werden.
Dario Martino
Sachbearbeiter Versicherte
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071 677 99 27
Kathrin Menzi
Sachbearbeiterin Versicherte
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071 677 09 17
Alexandra Zehnder
Fachspezialistin Vorsorge & stv. Abteilungsleiterin Versicherte
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071 677 99 24