Teilpensionierung

Ihr Mitarbeiter / Ihre Mitarbeiterin reduziert seinen/ihren Beschäftigungsgrad und möchte sich teilpensionieren lassen. Eine Teilpensionierung kann in maximal drei Teilschritten erfolgen. Dabei muss die Beschäftigungsgrad-Reduktion mindestens 20% sein.

Der dauerhaft reduzierte Beschäftigungsgrad muss von Ihnen als Arbeitgeber auf dem Antragsformular bestätigt werden.

Klicken Sie hier für das Formular «Antrag auf Teilpensionierung»
Dario Martino
Sachbearbeiter Versicherte
Kantonale Verwaltung / Kantonspolizei
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071 677 99 27
Kathrin Menzi
Sachbearbeiterin Versicherte
Spital / Schulgemeinden
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071 677 09 17
Samuel Trachsel
Abteilungsleiter Versicherte
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071 677 99 29