Tod eines Arbeitnehmenden

Der Tod eines Mitarbeitenden ist immer traurig und belastend. Wir stehen Ihnen als Arbeitgeber sowie den Angehörigen in dieser schwierigen Zeit unterstützend zur Seite.
Stirbt eine aktiv versicherte Person, so sind für den Sterbemonat noch die PK-Beiträge abzurechnen. Es ist von Ihnen abzuklären, ob ein Lohnnachgenuss geleistet wird und wie lange dieser dauert. Während des Lohnnachgenusses werden keine PK-Beiträge erhoben. Unsere Leistungen kommen nach Ablauf der Lohnfortzahlungspflicht zu tragen.

Wie muss uns der Todesfall gemeldet werden?

Die Meldung des Todesfalles eines Mitarbeitenden erfolgt im Normalfall durch Sie als Arbeitgeber. Bitte teilen Sie uns das Todesdatum mit. Bei einem Unfalltod geben Sie uns auch den Namen des Unfallversicherers bekannt. Wir erfassen ab dem Folgemonat einen Jahreslohn von CHF 0.01, damit keine PK-Beiträge mehr in Rechnung gestellt werden. Die Person bleibt so lange auf der Versichertenliste ersichtlich bis wir den Todesfall abschliessen konnten.

Dario Martino
Sachbearbeiter Versicherte
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071 677 99 27
Kathrin Menzi
Sachbearbeiterin Versicherte
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071 677 09 17
Alexandra Zehnder
Fachspezialistin Vorsorge & stv. Abteilungsleiterin Versicherte
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071 677 99 24