Tod eines Arbeitnehmenden
Der Tod eines Mitarbeitenden ist immer traurig und belastend. Wir
stehen Ihnen als Arbeitgeber sowie den Angehörigen in dieser
schwierigen Zeit unterstützend zur Seite.
Stirbt eine aktiv versicherte Person, so sind für den Sterbemonat noch
die PK-Beiträge abzurechnen. Es ist von Ihnen abzuklären, ob ein
Lohnnachgenuss geleistet wird und wie lange dieser dauert. Während
des Lohnnachgenusses werden keine PK-Beiträge erhoben. Unsere
Leistungen kommen nach Ablauf der Lohnfortzahlungspflicht zu
tragen.
Wie muss uns der Todesfall gemeldet werden?
Die Meldung des Todesfalles eines Mitarbeitenden erfolgt im Normalfall durch Sie als Arbeitgeber. Bitte teilen Sie uns das Todesdatum mit. Bei einem Unfalltod geben Sie uns auch den Namen des Unfallversicherers bekannt. Wir erfassen ab dem Folgemonat einen Jahreslohn von CHF 0.01, damit keine PK-Beiträge mehr in Rechnung gestellt werden. Die Person bleibt so lange auf der Versichertenliste ersichtlich bis wir den Todesfall abschliessen konnten.