Stimmrechtsausübung

Grundsätze

Die pktg nimmt seit jeher ihre Stimm- und Wahlrechte bei den direkt gehaltenen Aktien von SMI-börsenkotierten schweizerischen Aktiengesellschaften wahr.
Die Pensionskassenkommission hat die Ausübung der Stimmrechte von Schweizer Gesellschaften an den Anlage-Ausschuss delegiert. Je ein Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter treffen die Abstimmungsentscheide anhand von definierten Richtlinien. Dabei stehen die Interessen der Destinatäre der pktg im Vordergrund. Der Ausschuss stützt seine Entscheidungen in der Regel auf die Empfehlungen von zRating/ Inrate AG ab. Inrate ist eine unabhängige Schweizer Nachhaltigkeits-Ratingagentur. Das von Inrate entwickelte ESG-Impact-Rating misst die positiven und negativen Auswirkungen (englisch: Impacts) von Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft.

Bei kollektiv gehaltenen Beteiligungen und Gesellschaften im Ausland werden die Stimmrechte nicht ausgeübt.

Ausübung Stimm- und Wahlrechte zRating/Inrate AG

Berichterstattung

Über die Wahrnehmung der Stimmrechte wird jährlich im Anhang zur Jahresrechnung Rechenschaft abgelegt. Eine Zusammenfassung wird jeweils nach der Generalversammlungssaison im Internet publiziert. Das detaillierte Stimmverhalten kann auf Verlangen bei der pktg eingesehen werden.

Per Stand 03. September 2024 wurden die Stimm- und Wahlrechte durch den Anlage-Ausschuss bei den folgenden Unternehmungen wie folgt wahrgenommen:

Stimmrechtsausübung
Weibel Adrian
Leiter Kapitalanlagen & stv. CEO

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