Stimmrechtsausübung
Grundsätze
Die pktg nimmt seit jeher ihre Stimm- und Wahlrechte bei den direkt
gehaltenen Aktien von SMI-börsenkotierten schweizerischen Aktiengesellschaften wahr.
Die Pensionskassenkommission hat die Ausübung der Stimmrechte von Schweizer
Gesellschaften an den Anlage-Ausschuss delegiert. Je ein Arbeitnehmer- und
Arbeitgebervertreter treffen die Abstimmungsentscheide anhand von definierten
Richtlinien. Dabei stehen die Interessen der Destinatäre der pktg im Vordergrund. Der
Ausschuss stützt seine Entscheidungen in der Regel auf die Empfehlungen von zRating/
Inrate AG ab. Inrate ist eine unabhängige Schweizer Nachhaltigkeits-Ratingagentur. Das von Inrate entwickelte ESG-Impact-Rating misst die positiven und negativen Auswirkungen (englisch: Impacts) von Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft.
Bei kollektiv gehaltenen Beteiligungen und Gesellschaften im Ausland werden die
Stimmrechte nicht ausgeübt.
Berichterstattung
Über die Wahrnehmung der Stimmrechte wird jährlich im Anhang zur Jahresrechnung
Rechenschaft abgelegt. Eine Zusammenfassung wird jeweils nach der
Generalversammlungssaison im Internet publiziert. Das detaillierte Stimmverhalten kann auf
Verlangen bei der pktg eingesehen werden.
Per Stand 03. September 2024 wurden die Stimm- und Wahlrechte durch den Anlage-Ausschuss bei den
folgenden Unternehmungen wie folgt wahrgenommen:
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