Anspruch auf Invalidenrente
Wenn Sie zum Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit, die zur Invalidität geführt hat, bei der pktg versichert waren, haben Sie Anspruch auf eine Invalidenrente. Die Feststellung der Invalidität erfolgt auf der Basis der Verfügung der eidgenössischen Invalidenversicherung. Es spielt dabei keine Rolle, ob Ihre Invalidität aufgrund von Krankheit oder Unfall eingetreten ist.
Ihre Invalidenrente wird nach Ablauf der Zahlungen oder der Ansprüche auf Lohn und Krankentaggeld ausgerichtet. Der Anspruch auf eine Invalidenleistung kann sich ändern, wenn der Invaliditätsgrad eine Anpassung erfährt; der Anspruch erlischt, wenn Ihr Invaliditätsgrad unter 40% fällt.
Huber Lisa
Fachspezialistin Vorsorge
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