Alles über Ihre Vorsorge

Willkommen bei der Pensionskasse Thurgau (pktg). Sind Sie bereits bei uns versichert oder treten Sie demnächst unserer Kasse bei? Gerne helfen wir Ihnen beim Aufbau Ihrer Altersvorsorge. Denn egal, in welchem Alter Sie sind, es ist nie zu früh, sich mit seiner Altersvorsorge auseinanderzusetzen. Die Sicherung Ihrer zweiten Säule (BVG) sowie die Verbesserung Ihrer Altersvorsorge ist unser grosses Ziel. Wir bieten dazu flexible Lösungen an.

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Eintritt

Voraussetzungen für den Eintritt in die pktg:

Sie werden obligatorisch in der Pensionskasse Thurgau (pktg) versichert, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Ihr Arbeitgeber ist bei der pktg angeschlossen und
  • Ihr Anstellungsverhältnis ist unbefristet oder
  • Ihre befristete Anstellung dauert länger als drei Monate und
  • Ihr AHV-pflichtiger Jahreslohn erreicht mindestens die BVG-Eintrittsschwelle (2025: CHF 22'680) und
  • Sie das 17. Altersjahr vollendet haben

Freiwillige Versicherung bei der pktg:

Wussten Sie, dass Sie sich auch mit Vollendung des 17. Altersjahres freiwillig bei der
pktg versichern können? Dies ist möglich unter folgenden Bedingungen:

  • Ihr AHV-pflichtiger Jahreslohn beträgt mindestens die minimale AHV-Altersrente (2025: CHF 15'120) bei einem der pktg angeschlossenen Arbeitgeber oder
  • bei mehreren Anstellungen mit einem AHV-pflichtigen Total-Jahreslohn von
    mindestens der BVG-Eintrittsschwelle (2025: CHF 22'680). Beachten Sie bitte, dass hierbei nur der Lohn beim angeschlossenen Arbeitgeber versichert wird.

Kein Eintritt in die pktg erfolgt, wenn:

  • eine volle Rente der eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) bezogen wird. Dies ist bei einem IV-Grad von 70% und höher der Fall.
  • das PK-Referenzalter (65 Jahre für Männer und Frauen) überschritten ist.