Porträt und Grundlagen
Die Pensionskasse Thurgau (pktg) versichert die Angestellten der kantonalen Verwaltung, die Lehrpersonen und das Personal des Spitals Thurgau sowie weiterer Verwaltungen und gemeinnütziger Institutionen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod.
Sie verfügt über ein Vermögen von rund CHF 5.5 Milliarden und weist mehr als 15'000 versicherte Arbeitnehmende und mehr als 5'500 Rentenbeziehende (Stand Ende 2025) auf. Der Deckungsgrad per
Ende 2025 belief sich auf 111% (Bewertung der Vorsorgeverpflichtungen: VZ-Grundlagen
2020, Generationentafel, technischer Zinssatz 2,0%).
Die pktg ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons Thurgau und wird operativ unabhängig vom Kanton in Weinfelden geführt. Das oberste Organ ist die Pensionskassenkommission, welche sich aus jeweils 5 Vertretenden von Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden zusammensetzt.
Massgebend für die pktg sind hauptsächlich folgende Gesetze, Verordnungen,
Rechnungslegung und Reglemente:
- Verordnung des Grossen Rates über die berufliche Vorsorge des Staatspersonals und der Lehrpersonen (Pensionskassenverordnung; PKVO)
- Bundesgesetz über die berufliche Alters , Hinterlassenen und Invalidenvorsorge (BVG)
- Verordnung über die berufliche Alters , Hinterlassenen und Invalidenvorsorge (BVV 2)
- Swiss GAAP FER 26 Rechnungslegung von Vorsorgeeinrichtungen (FER 26)
- Pensionskassenreglement (PKR)
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