Vorsorgeschutz bei Lebenspartnerschaften (Konkubinat)

Im Vergleich zur AHV und zum BVG richtet die pktg Leistungen im Todesfall an den hinterlassenen Lebenspartner bzw. die hinterlassene Lebenspartnerin aus, sofern die reglementarischen Voraussetzungen erfüllt sind.

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Lisa Huber
Fachspezialistin Vorsorge

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