Freiwilliger Einkauf
Wenn sämtliche Freizügigkeitsleistungen von früheren Vorsorgeeinrichtungen eingebracht sind, können versicherte Personen grundsätzlich bis zum 70. Altersjahr zusätzliche Einlagen in das Sparguthaben einzahlen.
Einkauf von Vorsorge-leistungen
- Die Einkaufssumme ergibt sich aus der Differenz des vorhandenen und dem maximal möglichen Sparguthaben. Dieses berechnet sich auf der Basis des aktuell versicherten Jahreslohns.
- Verlangen Sie eine Berechnung mit Einzahlungsschein bei der Pensionskassenverwaltung
Weitere Informationen zum Thema freiwilliger Einkauf
Roger Saameli
Applikationsverantwortlicher Versicherte & stv. Leiter Versicherte
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