Freiwilliger Einkauf

Wenn sämtliche Freizügigkeitsleistungen von früheren Vorsorgeeinrichtungen eingebracht sind, können versicherte Personen grundsätzlich bis zum PK-Referenzalter (65. Altersjahr, bei Polizeikorps 62. Altersjahr) zusätzliche Einlagen in das Sparguthaben einzahlen.

  • Die Einkaufssumme ergibt sich aus der Differenz des vorhandenen und dem maximal möglichen Sparguthaben. Dieses berechnet sich auf der Basis des aktuell versicherten Jahreslohns.
  • Verlangen Sie eine Berechnung mit Einzahlungsschein bei der Pensionskassenverwaltung

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