Pensionierung
Ihre Pensionierung sollen Sie geniessen können. Mit unseren
Altersleistungen ermöglichen wir unseren Versicherten, sich
rechtzeitig und gezielt auf den wohlverdienten Ruhestand
vorzubereiten.
Die Pensionskasse bietet ihnen die Möglichkeit, die finanziellen Leistungen ganz auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen:
- Sie können Ihr Sparguthaben in Form einer lebenslangen Altersrente oder als einmalige Kapitalauszahlung oder in einer gemischten Form (teilweise Altersrente und teilweise Kapitalauszahlung) beziehen.
- Ihre Pensionierung können Sie ganz oder schrittweise ab Alter 58 bis zum 70. Altersjahr vornehmen. Bis Alter 65 (PK-Referenzalter) können Sie eine Altersrente und / oder das Alterskapital erst ab dem Zeitpunkt beziehen, wenn das Arbeitsverhältnis geendet hat.
Damit Sie die Weichen für Ihre Pensionierung stellen können, stehen Ihnen nachfolgende Informationen sowie folgende Merkblätter zur Verfügung.
Wichtig zu wissen:
Wir empfehlen Ihnen zudem, den Pensionierungszeitpunkt mit Ihrem Arbeitgeber frühzeitig zu besprechen.
Bitte melden Sie Ihre Pensionierung mit dem Fragebogen für Austretende ab Alter 58 bis 2 Wochen vorher bei der Pensionskasse an.
Was für Sie auch von Interesse sein könnte:
Wer seine Pensionierung frühzeitig plant, kann viel bewirken. Informieren Sie sich aus erster Hand an einer unserer Informationsveranstaltungen für Versicherte ab Alter 55. Wir zeigen Ihnen auf, mit welchen Altersleistungen Sie nach der Pensionierung rechnen können und erklären Ihnen die flexiblen Rentenmodelle der pktg.
Oder nutzen Sie unser Berechnungstool auf unserer Homepage für die Berechnung der voraussichtlichen Altersrente.
Pensionierten-Kinderrente
Als Altersrentenbezüger/in haben Sie für Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr Anspruch auf eine Pensionierten-Kinderrente. Für Kinder in Ausbildung besteht der Anspruch bis zum Ausbildungsende, jedoch längstens bis zum vollendeten 25. Altersjahr.