Teuerungszulage

Wann zahlt Ihnen die pktg eine Rententeuerungszulage, auch Rentenanpassung genannt, aus?

Die letzte Anpassung der Rententeuerungen erfolgte auf den 1. Juli 2011. In den folgenden Jahren sanken oder stagnierten die Preise in der Schweiz, so dass eine Rentenanpassung kein Thema mehr war. Jedoch in den letzten Jahren kehrte sich der Pfeil nach oben und die Teuerung stieg wieder an.

Die gesetzlichen minimalen Hinterlassenen- und Invalidenrenten werden periodisch der Preisentwicklung angepasst. Die überobligatorischen Rentenanteile sowie die gesamten Altersrenten werden entsprechend den finanziellen Möglichkeiten der Pensionskasse angepasst. Dabei ist die Gleichbehandlung der Aktivversicherten (erwerbstätige Versicherte) zu den Rentenbeziehenden zu gewährleisten. In der Vergangenheit haben die Aktivversicherten tiefere Zinsgutschriften erhalten. Die Rentenbeziehenden sind mit höherem Umwandlungssatz (UWS) unter Berücksichtigung der Kapitalaufstockung mittels Aufwertungseinlagen (=flankierende Massnahmen aufgrund der UWS-Senkung) in Pension gegangen. Diesem Umstand ist bei einer Leistungsverbesserung Rechnung zu tragen. 

Lisa Huber
Fachspezialistin Vorsorge

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