Zusatzrente
Sind Sie Jahrgang 1966 oder älter und sind bereits seit 31.12.2019 ununterbrochen bei uns versichert? Dann haben Sie bei einer vorzeitigen Pensionierung bis zum Erreichen des AHV-Referenzalters einen Anspruch auf eine Zusatzrente. Die Zusatzrente wird Ihnen zusammen mit der Altersrente, jedoch frühestens ab Vollendung des 63. Altersjahres ausgerichtet.
Sabrina Stiefel
Sachbearbeiterin Versicherte
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071 677 99 28
Dario Martino
Sachbearbeiter Versicherte
Kantonale Verwaltung / Kantonspolizei
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071 677 99 27
Kathrin Menzi
Sachbearbeiterin Versicherte
Spital / Schulgemeinden
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