Überbrückungsrente
Bei Ihrer vorzeitigen Pensionierung können Sie eine Überbrückungsrente beziehen, sofern Sie nicht 100% als Kapitalabfindung beantragen. Die Überbrückungsrente wird Ihnen längstens bis zum Erreichen des AHV-Referenzalters ausbezahlt. Die Höhe der Überbrückungsrente können Sie selbst bestimmen. Sie darf jedoch pro Monat nicht den Betrag der maximalen monatlichen AHV-Altersrente (2025: CHF 2'520) übersteigen.
Dario Martino
Sachbearbeiter Versicherte
Kantonale Verwaltung / Kantonspolizei
Bitte Javascript aktivieren!
071 677 99 27
Kathrin Menzi
Sachbearbeiterin Versicherte
Spital / Schulgemeinden
Bitte Javascript aktivieren!
071 677 09 17
Samuel Trachsel
Abteilungsleiter Versicherte
Bitte Javascript aktivieren!
071 677 99 29