Überbrückungsrente
Bei Ihrer vorzeitigen Pensionierung können Sie eine Überbrückungsrente beziehen, sofern Sie nicht 100% als Kapitalabfindung beantragen. Die Überbrückungsrente wird Ihnen längstens bis zum Erreichen des AHV-Referenzalters ausbezahlt. Die Höhe der Überbrückungsrente können Sie selbst bestimmen. Sie darf jedoch pro Monat nicht den Betrag der maximalen monatlichen AHV-Altersrente (2025: CHF 2'520) übersteigen.
Sabrina Stiefel
Sachbearbeiterin Versicherte
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071 677 99 28
Dario Martino
Sachbearbeiter Versicherte
Kantonale Verwaltung / Kantonspolizei
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Kathrin Menzi
Sachbearbeiterin Versicherte
Spital / Schulgemeinden
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