Teilpensionierung
Sie möchten sich stufenweise pensionieren lassen? Ab dem vollendeten 58. Altersjahr können Sie sich vorzeitig teilpensionieren lassen. Sie können sich in maximal drei Teilschritten pensionieren lassen. Dazu müssen Sie bei jedem Pensionierungsschritt eine dauerhafte Beschäftigungsgrad-Reduktion von mindestens 20% vornehmen. Eine Teilpensionierung erfolgt nicht automatisch. Sie müssen diese beantragen. Dabei muss Ihr Arbeitgeber Ihren neuen reduzierten Beschäftigungsgrad und Jahreslohn bestätigen.
Wichtig zu wissen:
Sabrina Stiefel
Sachbearbeiterin Versicherte
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071 677 99 28
Dario Martino
Sachbearbeiter Versicherte
Kantonale Verwaltung / Kantonspolizei
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Kathrin Menzi
Sachbearbeiterin Versicherte
Spital / Schulgemeinden
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071 677 09 17