Teilpensionierung

Sie möchten sich stufenweise pensionieren lassen? Ab dem vollendeten 58. Altersjahr können Sie sich vorzeitig teilpensionieren lassen. Sie können sich in maximal drei Teilschritten pensionieren lassen. Dazu müssen Sie bei jedem Pensionierungsschritt eine dauerhafte Beschäftigungsgrad-Reduktion von mindestens 20% vornehmen. Eine Teilpensionierung erfolgt nicht automatisch. Sie müssen diese beantragen. Dabei muss Ihr Arbeitgeber Ihren neuen reduzierten Beschäftigungsgrad und Jahreslohn bestätigen.

Klicken Sie hier für das Formular «Antrag auf Teilpensionierung»
Sabrina Stiefel
Sachbearbeiterin Versicherte

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Dario Martino
Sachbearbeiter Versicherte
Kantonale Verwaltung / Kantonspolizei

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Kathrin Menzi
Sachbearbeiterin Versicherte
Spital / Schulgemeinden

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