Rentenaufschub
Sofern Ihre Austrittsleistung an keine neue Pensionskasse überwiesen wird, können Sie die Ausrichtung der Altersrente aufschieben, sofern Sie eine weitere Erwerbstätigkeit ausüben. Sie können Ihre Altersrente längstens bis zum vollendeten 70. Altersjahr aufschieben.
Dario Martino
Sachbearbeiter Versicherte
Kantonale Verwaltung / Kantonspolizei
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071 677 99 27
Kathrin Menzi
Sachbearbeiterin Versicherte
Spital / Schulgemeinden
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071 677 09 17
Samuel Trachsel
Abteilungsleiter Versicherte
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071 677 99 29