Rentenaufschub

Sofern Ihre Austrittsleistung an keine neue Pensionskasse überwiesen wird, können Sie die Ausrichtung der Altersrente aufschieben, sofern Sie eine weitere Erwerbstätigkeit ausüben. Sie können Ihre Altersrente längstens bis zum vollendeten 70. Altersjahr aufschieben.

Sabrina Stiefel
Sachbearbeiterin Versicherte

Haben Sie Fragen?
Ich helfe Ihnen gerne.

Bitte Javascript aktivieren!
071 677 99 28
Dario Martino
Sachbearbeiter Versicherte
Kantonale Verwaltung / Kantonspolizei

Haben Sie Fragen?
Ich helfe Ihnen gerne.

Bitte Javascript aktivieren!
071 677 99 27
Kathrin Menzi
Sachbearbeiterin Versicherte
Spital / Schulgemeinden

Haben Sie Fragen?
Ich helfe Ihnen gerne.

Bitte Javascript aktivieren!
071 677 09 17