Rentenaufschub
Sofern Ihre Austrittsleistung an keine neue Pensionskasse überwiesen wird, können Sie die Ausrichtung der Altersrente aufschieben, sofern Sie eine weitere Erwerbstätigkeit ausüben. Sie können Ihre Altersrente längstens bis zum vollendeten 70. Altersjahr aufschieben.
Sabrina Stiefel
Sachbearbeiterin Versicherte
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071 677 99 28
Dario Martino
Sachbearbeiter Versicherte
Kantonale Verwaltung / Kantonspolizei
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071 677 99 27
Kathrin Menzi
Sachbearbeiterin Versicherte
Spital / Schulgemeinden
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