Im Jahr 2025 werden die Sparguthaben der aktiven Versicherten mit 3,5% verzinst (2024: 2,5%).
Die laufenden Renten werden unverändert, folglich ohne Teuerungsanpassung, ausgerichtet; ausschlaggebend für diesen Entscheid ist unter anderem, dass der Umwandlungssatz zur Berechnung der Rentenleistung eine generelle Teuerungskompensation umfasst und Aufwertungseinlagen bis Anfang 2024 ausgerichtet wurden..
Für 2025 gelten zudem folgende Grenzbeträge der pktg:
- Koordinationsabzug (zur Ermittlung des versicherten Lohns): 25% des Lohns, maximal CHF 22'680 (bisher CHF 22'050)
- Eintrittsschwelle: CHF 22'680 (bisher CHF 22'050)
- Freiwillige Eintrittsschwelle: CHF 15'120 (bisher CHF 14'700)
- Maximal versicherbarer Lohn: CHF 907'200 (bisher: CHF 882'000)
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