Zusatzrente
Sind Sie Jahrgang 1966 oder älter und sind bereits seit 31.12.2019 ununterbrochen bei uns versichert? Dann haben Sie bis zum Erreichen des AHV-Referenzalters Anspruch auf eine Zusatzrente.
Die Zusatzrente wird Ihnen zusammen mit der Altersrente, jedoch frühestens ab Vollendung des 63. Altersjahres ausgerichtet.
Wichtig zu wissen:
Gemäss den Übergangsbestimmungen muss die vorzeitige Pensionierung für die Jahrgänge 1966 und älter spätestens per 30.11.2029 erfolgen, damit die Zusatzrente bis Erreichen des AHV-Referenzalters ausgerichtet wird. Bei einer späteren vorzeitigen Pensionierung erlischt der Anspruch auf die Zusatzrente.
Lisa Huber
Fachspezialistin Vorsorge
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