Zusatzrente

Sind Sie Jahrgang 1966 oder älter und sind bereits seit 31.12.2019 ununterbrochen bei uns versichert? Dann haben Sie bis zum Erreichen des AHV-Referenzalters Anspruch auf eine Zusatzrente.

Die Zusatzrente wird Ihnen zusammen mit der Altersrente, jedoch frühestens ab Vollendung des 63. Altersjahres ausgerichtet.

Lisa Huber
Fachspezialistin Vorsorge

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