Kapitalbezug (ganz oder teilweise)
Zum Zeitpunkt der Alterspensionierung können Sie das gesamte oder einen Teil des Sparguthabens als Kapital beziehen. Ihr Antrag auf Kapitalbezug muss spätestens einen Monat vor der Alterspensionierung angemeldet werden. Beträgt Ihr Kapitalbezug weniger als das Doppelte der maximalen AHV-Rente (2025: CHF 60'480), muss Ihr Antrag auf Kapitalbezug spätestens vor Rentenbeginn eingereicht werden.
Wichtig zu wissen:
Sind Sie verheiratet, in eingetragener Partnerschaft oder haben bei der pktg Ihre Lebenspartnerschaft (Konkubinat) angemeldet, braucht es das Einverständnis Ihres Partners / Ihrer Partnerin.
Mit der Kapitalleistung werden Ihre Altersrente und die mitversicherten Renten anteilsmässig gekürzt. Im gleichen Ausmass erlöschen die übrigen Ansprüche auf weitere Leistungen gegenüber der Pensionskasse. Bei einer vorzeitigen Alterspensionierung kann eine niedrigere Rente durch eine Einlage kompensiert werden.