Kapitalbezug (ganz oder teilweise)

Zum Zeitpunkt der Alterspensionierung können Sie das gesamte oder einen Teil des Sparguthabens als Kapital beziehen. Ihr Antrag auf Kapitalbezug muss spätestens einen Monat vor der Alterspensionierung angemeldet werden. Beträgt Ihr Kapitalbezug weniger als das Doppelte der maximalen AHV-Rente (2025: CHF 60'480), muss Ihr Antrag auf Kapitalbezug spätestens vor Rentenbeginn eingereicht werden.

Klicken Sie hier für das Formular «Antrag Kapitalauszahlung» Klicken Sie hier für das Formular «Antrag Kapitalauszahlung bis CHF 60'480» Merkblatt Pensionierung
Dario Martino
Sachbearbeiter Versicherte
Kantonale Verwaltung / Kantonspolizei
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071 677 99 27
Kathrin Menzi
Sachbearbeiterin Versicherte
Spital / Schulgemeinden
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071 677 09 17
Samuel Trachsel
Abteilungsleiter Versicherte
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071 677 99 29