Kapitalbezug (ganz oder teilweise)

Zum Zeitpunkt der Alterspensionierung können Sie das gesamte oder einen Teil des Sparguthabens als Kapital beziehen. Ihr Antrag auf Kapitalbezug muss spätestens einen Monat vor der Alterspensionierung angemeldet werden. Beträgt Ihr Kapitalbezug weniger als das Doppelte der maximalen AHV-Rente (2025: CHF 60'480), muss Ihr Antrag auf Kapitalbezug spätestens vor Rentenbeginn eingereicht werden.

Klicken Sie hier für das Formular «Antrag Kapitalauszahlung» Klicken Sie hier für das Formular «Antrag Kapitalauszahlung bis CHF 60'480» Merkblatt Pensionierung
Sabrina Stiefel
Sachbearbeiterin Versicherte

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Dario Martino
Sachbearbeiter Versicherte
Kantonale Verwaltung / Kantonspolizei

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Kathrin Menzi
Sachbearbeiterin Versicherte
Spital / Schulgemeinden

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