Pensionierung
Ihre Pensionierung sollen Sie geniessen können. Mit unseren
Altersleistungen ermöglichen wir unseren Versicherten, sich
rechtzeitig und gezielt auf den wohlverdienten Ruhestand
vorzubereiten.
Die Pensionskasse bietet ihnen die Möglichkeit, die finanziellen Leistungen ganz auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen:
- Sie können Ihr Sparguthaben in Form einer lebenslangen Altersrente oder als einmalige Kapitalauszahlung oder in einer gemischten Form (teilweise Altersrente und teilweise Kapitalauszahlung) beziehen.
- Ihre Pensionierung können Sie ganz oder schrittweise ab Alter 58 bis zum 70. Altersjahr vornehmen. Bis Alter 65 (PK-Referenzalter) können Sie eine Altersrente und / oder das Alterskapital erst ab dem Zeitpunkt beziehen, wenn das Arbeitsverhältnis geendet hat.
Zwei Rentenmodelle bei der pktg – so entscheiden Sie richtig
Ab dem 31.01.2026 können Sie bei Ihrer Pensionierung zwischen zwei Altersrenten‑Modellen wählen. Die Modelle unterscheiden sich in folgenden Punkten:
1. Höhe des Umwandlungssatzes (UWS)
2. Höhe der Anwartschaft auf eine Hinterlassenenrente (Absicherung für Ehegatten, eingetragene Partnerinnen/Partner oder bei der pktg angemeldete Lebenspartner).
Ihre Wahl: Modell Alpha (Anwartschaft 60%) oder Modell Beta (Anwartschaft 30%)
Modell Alpha: Umwandlungssatz mit 65 Jahren: 5.15%; Ehegattenrente/Lebenspartnerrente: 60% Ihrer Altersrente.
Modell Beta: Umwandlungssatz mit 65 Jahren: 5.30%; Ehegattenrente/Lebenspartnerrente: 30% Ihrer Altersrente.
Für wen eignet sich welches Rentenmodell?
Das Rentenmodell Alpha eignet sich, wenn Sie verheiratet sind, in einer eingetragenen Partnerschaft oder bei der pktg angemeldeten Lebensgemeinschaft leben und eine weitgehende finanzielle Absicherung Ihrer Partnerin/Ihres Partners wünschen. Das Rentenmodell Alpha ist die Standardvariante und muss nicht beantragt werden.
Das Rentenmodell Beta ist geeignet, wenn Sie alleinstehend sind oder Ihre/ Ihr Partner/in bereits ausreichend abgesichert ist und Sie einen höheren Umwandlungssatz bevorzugen. Versicherte können bis 1 Monat vor der Pensionierung das Rentenmodell Beta wählen – nähere Angaben finden Sie weiter unten aufgeführt.
Vorgehen für die Wahl des Rentenmodells Beta (Anwartschaft 30%)
Der Antrag für das Rentenmodell Beta muss per schriftlicher Erklärung spätestens 1 Monat vor Ihrer Pensionierung oder dem ersten Teilpensionierungsschritt eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist ist die Mitteilung unwiderruflich. Sie gilt bei einer Teilpensionierung auch für sämtliche weiteren Teilpensionierungsschritte.
- Das Rentenmodell Beta ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Ehegattin/des Ehegatten bzw. der Partnerin/des Partners zulässig. Die Unterschriften sind auf Kosten der versicherten Person amtlich beglaubigen zu lassen.
- Beziehen Sie eine Invalidenrente unmittelbar vor der ordentlichen Pensionierung, so ist die Wahl von Rentenmodell Beta nur möglich, wenn die Erklärung mindestens 1 Monat vor dem PK‑Referenzalter (Alter 65, Polizeikorps: 62) eingereicht wurde.
Das Antragsformular finden Sie unten unter folgendem Link:
Weitere wichtige Hinweise
- Der Anspruch auf Hinterlassenenleistungen besteht nur, wenn die reglementarischen Voraussetzungen erfüllt sind: www.pktg.ch/hinterlassenenrenten
- Versicherte, welche bereits vor 2026 eine Teilalterspension beziehen, haben keine Möglichkeit mehr das Rentenmodell Beta zu wählen.
- Das Rentenmodell Beta kann nur gewählt werden, wenn die gesetzlichen BVG‑Mindestleistungen eingehalten sind.
- Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber kann das Rentenmodell Beta – wenn keine frühere Erklärung vorliegt – innerhalb der Kündigungsfrist noch schriftlich gewählt werden.
Damit Sie die Weichen für Ihre Pensionierung stellen können, stehen Ihnen nachfolgende Informationen sowie folgende Merkblätter zur Verfügung.
Wichtig zu wissen:
Wir empfehlen Ihnen zudem, den Pensionierungszeitpunkt mit Ihrem Arbeitgeber frühzeitig zu besprechen.
Bitte melden Sie Ihre Pensionierung mit dem Fragebogen für Austretende ab Alter 58 bis 2 Wochen vorher bei der Pensionskasse an.
Was für Sie auch von Interesse sein könnte:
Wer seine Pensionierung frühzeitig plant, kann viel bewirken. Informieren Sie sich aus erster Hand an einer unserer Informationsveranstaltungen für Versicherte ab Alter 55. Wir zeigen Ihnen auf, mit welchen Altersleistungen Sie nach der Pensionierung rechnen können und erklären Ihnen die flexiblen Rentenmodelle der pktg.
Oder nutzen Sie unser Berechnungstool auf unserer Homepage für die Berechnung der voraussichtlichen Altersrente.