Weiterversicherung in Folge vorübergehender Aufgabe der Erwerbstätigkeit

Treten Sie nach Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses keine neue Stelle an, können Sie sich ab 2026 für maximal zwei Jahre weiterhin in der Pensionskasse versichern lassen. Sie haben dabei zwei Möglichkeiten:

Volle Weiterversicherung

Weiterführung der gesamten Vorsorge (Alters-, Invaliditäts- und Todesfallleistungen) mit entsprechenden Beiträgen.

Teilweise Weiterversicherung

Verzicht ganz oder teilweise auf den weiteren Aufbau der Altersvorsorge; Versicherung lediglich gegen die Risiken Invalidität und Tod. In diesem Fall bleibt Ihr vorhandenes Vorsorgeguthaben weiterhin verzinst, es werden jedoch keine weiteren Spargutschriften geleistet.

In beiden Fällen übernehmen Sie die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge. Der Antrag auf Weiterversicherung muss der Pensionskassenverwaltung spätestens 30 Tage nach dem Austrittsdatum vorliegen.

Klicken Sie hier für den "Antrag Weiterversicherung nach Art. 5a"
Dario Martino
Sachbearbeiter Versicherte
Kantonale Verwaltung / Kantonspolizei
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071 677 99 27
Kathrin Menzi
Sachbearbeiterin Versicherte
Spital / Schulgemeinden
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071 677 09 17
Samuel Trachsel
Abteilungsleiter Versicherte
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071 677 99 29