Voraussetzung zur Ausrichtung der FZL
Um eine Freizügigkeitsleistung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Hier sind die detaillierten Bedingungen:
- Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor dem vollendeten 58. Altersjahr ohne Vorsorgefall (Invalidität oder Tod) oder
- Bei Auflösung des versicherten Arbeitsverhältnisses ohne Vorsorgefall oder
- Wenn Sie ein neues Arbeitsverhältnis nach dem 58. Altersjahr und vor dem PK-Referenzalter (65. Altersjahr) mit einem BVG-pflichtigen Jahreslohn eingehen oder
- Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis nach dem 58. Altersjahr beenden und sich bei der Arbeitslosenkasse anmelden und ohne Unterbruch beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) als arbeitslos gemeldet sind.
Dario Martino
Sachbearbeiter Versicherte
Kantonale Verwaltung / Kantonspolizei
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071 677 99 27
Kathrin Menzi
Sachbearbeiterin Versicherte
Spital / Schulgemeinden
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071 677 09 17
Samuel Trachsel
Abteilungsleiter Versicherte
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071 677 99 29