Voraussetzung zur Ausrichtung der FZL

Um eine Freizügigkeitsleistung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Hier sind die detaillierten Bedingungen:


  • Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor dem vollendeten 58. Altersjahr ohne Vorsorgefall (Invalidität oder Tod) oder
  • Bei Auflösung des versicherten Arbeitsverhältnisses ohne Vorsorgefall oder
  • Wenn Sie ein neues Arbeitsverhältnis nach dem 58. Altersjahr und vor dem PK-Referenzalter (65. Altersjahr) mit einem BVG-pflichtigen Jahreslohn eingehen oder
  • Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis nach dem 58. Altersjahr beenden und sich bei der Arbeitslosenkasse anmelden und ohne Unterbruch beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) als arbeitslos gemeldet sind.
Klicken Sie hier für den «Fragebogen für Austretende bis Alter 58» Klicken Sie hier für den «Fragebogen für Austretende Alter 58 und älter»
Dario Martino
Sachbearbeiter Versicherte
Kantonale Verwaltung / Kantonspolizei

Haben Sie Fragen?
Ich helfe Ihnen gerne.

Bitte Javascript aktivieren!
071 677 99 27
Kathrin Menzi
Sachbearbeiterin Versicherte
Spital / Schulgemeinden

Haben Sie Fragen?
Ich helfe Ihnen gerne.

Bitte Javascript aktivieren!
071 677 09 17