Selbstständigkeit

Wenn Sie sich entscheiden, selbstständig zu werden, unterliegen Sie nicht mehr der obligatorischen beruflichen Vorsorge und treten daher aus der pktg aus. Als selbstständige Erwerbende haben Sie mehrere Möglichkeiten, Ihr Vorsorgeguthaben zu verwenden. Hier sind die Optionen und die Bedingungen für die Auszahlung des Vorsorgeguthabens:


  • Barauszahlung des Vorsorgeguthabens: Sie können sich Ihr Vorsorgeguthaben als Kapital auszahlen lassen. Beachten Sie dabei die Bedingungen für eine Auszahlung. Bestätigung der AHV-Ausgleichskasse, dass Sie im Hauptberuf als Selbständigewerbende gelten.
  • Freiwillige Versicherung: Sie können sich freiwillig bei der Pensionskasse Ihrer Arbeitnehmenden, eines Berufsverbandes oder bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG versichern.
  • Überweisung auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice: Sie können Ihr Vorsorgeguthaben auf ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank oder auf eine Freizügigkeitspolice bei einer Versicherungsgesellschaft oder an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG überweisen lassen.
Dario Martino
Sachbearbeiter Versicherte
Kantonale Verwaltung / Kantonspolizei
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071 677 99 27
Kathrin Menzi
Sachbearbeiterin Versicherte
Spital / Schulgemeinden
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071 677 09 17
Samuel Trachsel
Abteilungsleiter Versicherte
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071 677 99 29