Optionen für den Übertrag Ihrer FZL
Wenn Sie sich im erwerbsfähigen Alter befinden und noch bei keiner
neuen Pensionskasse versichert sind, wird Ihr Vorsorgeguthaben bzw.
Ihre Freizügigkeitsleistung (FZL) auf ein Freizügigkeitskonto oder eine
Freizügigkeitspolice überwiesen. Hier sind die Optionen für die
Überweisung im Detail:
- Freizügigkeitskonto bei einer Bank: Sie können ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank Ihrer Wahl einrichten, auf das Ihr Vorsorgeguthaben überwiesen wird.
- Freizügigkeitspolice bei einer Versicherungsgesellschaft: Alternativ können Sie eine Freizügigkeitspolice bei einer Versicherungsgesellschaft abschliessen, die das Vorsorgeguthaben verwaltet.
- Automatische Überweisung: Wenn Sie kein Freizügigkeitskonto oder keine Freizügigkeitspolice angeben, wird Ihre FZL sechs Monate nach Ihrem Austritt automatisch an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG weitergeleitet.
Dario Martino
Sachbearbeiter Versicherte
Kantonale Verwaltung / Kantonspolizei
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071 677 99 27
Kathrin Menzi
Sachbearbeiterin Versicherte
Spital / Schulgemeinden
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071 677 09 17
Samuel Trachsel
Abteilungsleiter Versicherte
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071 677 99 29