Austritt aus der Pensionskasse Thurgau

Wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis beenden, einen Stellenwechsel vornehmen, sich selbstständig machen oder Ihre Arbeitstätigkeit unterbrechen, führt das in der Regel zum Austritt aus der pktg. Mit Ihrem Austritt aus der pktg haben Sie Anspruch auf Ihr Vorsorgeguthaben, bzw. auf Ihre Freizügigkeitsleistung (FZL).

Austrittsverfahren

Wir haben für Sie nachfolgend die wichtigsten Punkte und Abläufe bezüglich Ihres Austritts und der Weiterführung des Versicherungsschutzes zusammengefasst:

  1. Das bestehende Arbeitsverhältnis wird durch Sie oder Ihren Arbeitgeber gekündigt.
  2. Ihr Arbeitgeber meldet uns Ihren Austritt aus der pktg.
  3. Sie erhalten ein Austrittsformular (Fragebogen für Austretende), mit welchem Sie uns mitteilen, wie Sie Ihre berufliche Vorsorge weiterführen bzw. wohin Ihre Freizügigkeitsleistung überwiesen werden soll.
  4. Wir nehmen die Überweisung vor und lassen Ihnen und Ihrer neuen Pensionskasse die Austrittsabrechnung zukommen.
Klicken Sie hier für den «Fragebogen für Austretende bis Alter 58» Klicken Sie hier für den «Fragebogen für Austretende Alter 58 und älter»
Dario Martino
Sachbearbeiter Versicherte
Kantonale Verwaltung / Kantonspolizei
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071 677 99 27
Kathrin Menzi
Sachbearbeiterin Versicherte
Spital / Schulgemeinden
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071 677 09 17
Samuel Trachsel
Abteilungsleiter Versicherte
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071 677 99 29