Freiwilliger Einkauf

Sie möchten Vorsorgelücken aus früheren Jahren schliessen? Dann haben Sie die Möglichkeit mit freiwilligen Einlagen bis zum PK-Referenzalter (65. Altersjahr) Ihr Sparguthaben zu erhöhen. Die Einkaufssumme ergibt sich aus der Differenz des vorhandenen Sparguthabens und dem, aufgrund des aktuell versicherten Jahreslohnes, maximal möglichen Sparguthaben. Diese wird auf dem Leistungsausweis unter Punkt 6.5 ausgewiesen und gilt als provisorische Information.

Damit wir prüfen können, ob allenfalls weitere Beträge mit eingerechnet werden müssen oder ob eventuell Einschränkungen bestehen, brauchen wir vor einer Einzahlung das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular Selbstdeklaration Einkauf / freiwillige Einlage.

Freiwillige Einlagen können in der Regel vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Falls Sie innerhalb von 3 Jahren nach einem Einkauf (Valutadatum) einen Kapitalbezug geltend machen (Vorbezug für Wohneigentum oder Bezug bei Pensionierung), wird die Steuerbehörde den vorgängigen Steuervorteil, welcher in der Steuerperiode der Einzahlung des Einkaufs entstanden ist, allenfalls rückwirkend korrigieren. Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig die steuerlichen Auswirkungen bei der zuständigen Steuerbehörde abzuklären.

Klicken Sie hier für das Formular "Erläuterungen zu freiwilligen Einlagen" Klicken Sie hier für Formular "Selbstdeklaration FWE" Klicken Sie hier für das Merkblatt "Freiwillige Einlagen" Klicken Sie hier für den QR-Einzahlungsschein "Freiwillige Einlagen"