Freiwilliger Einkauf
Sie möchten Vorsorgelücken aus früheren Jahren schliessen? Dann haben Sie die Möglichkeit mit freiwilligen Einlagen bis zum PK-Referenzalter (65. Altersjahr) Ihr Sparguthaben zu erhöhen. Die Einkaufssumme ergibt sich aus der Differenz des vorhandenen Sparguthabens und dem, aufgrund des aktuell versicherten Jahreslohnes, maximal möglichen Sparguthaben. Diese wird auf dem Leistungsausweis unter Punkt 6.5 ausgewiesen und gilt als provisorische Information.
Damit wir prüfen können, ob allenfalls weitere Beträge mit eingerechnet werden müssen
oder ob eventuell Einschränkungen bestehen, brauchen wir vor einer Einzahlung das
vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular Selbstdeklaration Einkauf / freiwillige
Einlage.
Freiwillige Einlagen können in der Regel vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen
werden. Falls Sie innerhalb von 3 Jahren nach einem Einkauf (Valutadatum) einen
Kapitalbezug geltend machen (Vorbezug für Wohneigentum oder Bezug bei Pensionierung), wird die
Steuerbehörde den vorgängigen Steuervorteil, welcher in der Steuerperiode der
Einzahlung des Einkaufs entstanden ist, allenfalls rückwirkend korrigieren. Wir empfehlen Ihnen,
frühzeitig die steuerlichen Auswirkungen bei der zuständigen Steuerbehörde abzuklären.
Wichtig zu wissen:
Wir bitten Sie, die Selbstdeklaration und allfällige notwendige Dokumente frühzeitig und vor der Einzahlung einzureichen, damit wir diese auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen und Ihre Einlage für 2025 rechtzeitig verbuchen können. Die Überweisung des Einkaufsbetrags hat spätestens mit Valutadatum 29. Dezember 2025 zu erfolgen. Das voraussichtliche Einkaufspotenzial geht aus dem Leistungsausweis (siehe «Persönliche Informationen», Ziffer 6.5) hervor.
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Ich helfe Ihnen gerne.