Freiwilliger Einkauf
Sie möchten Vorsorgelücken aus früheren Jahren schliessen? Dann haben Sie die Möglichkeit mit freiwilligen Einlagen bis zum PK-Referenzalter (65. Altersjahr) Ihr Sparguthaben zu erhöhen. Die Einkaufssumme ergibt sich aus der Differenz des vorhandenen Sparguthabens und dem, aufgrund des aktuell versicherten Jahreslohnes, maximal möglichen Sparguthaben. Diese wird auf dem Leistungsausweis unter Punkt 4.1 ausgewiesen und gilt als provisorische Information. Ab Alter 50 besteht zudem die Möglichkeit, sich für eine vorzeitige Pensionierung einzukaufen (siehe Angabe unter Punkt 4.2 auf dem Leistungsausweis).
Damit wir prüfen können, ob allenfalls weitere Beträge mit eingerechnet werden müssen
oder ob eventuell Einschränkungen bestehen, brauchen wir vor einer Einzahlung das
vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular Selbstdeklaration Einkauf / freiwillige
Einlage.
Freiwillige Einlagen können in der Regel vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen
werden. Falls Sie innerhalb von 3 Jahren nach einem Einkauf (Valutadatum) einen
Kapitalbezug geltend machen (Vorbezug für Wohneigentum oder Bezug bei Pensionierung), wird die
Steuerbehörde den vorgängigen Steuervorteil, welcher in der Steuerperiode der
Einzahlung des Einkaufs entstanden ist, allenfalls rückwirkend korrigieren. Einkäufe dürfen innerhalb von 3 Jahren nicht als Kapitalform bezogen werden. Wir empfehlen Ihnen,
frühzeitig die steuerlichen Auswirkungen bei der zuständigen Steuerbehörde abzuklären.
Wichtig zu wissen:
Haben Sie Fragen?
Ich helfe Ihnen gerne.