Bezug für Wohneigentum

Die Realisierung Ihres selbst genutzten Wohneigentums will gut geplant sein. Auch in finanzieller Hinsicht. Die realistische Einschätzung der Kosten und Konsequenzen sowie das richtige Vorgehen sind von entscheidender Bedeutung.

Wohneigentums-Vorbezug

Durch den Vorbezug wird das Eigenkapital für eine Wohnliegenschaft erhöht. Dadurch benötigen Sie weniger Fremdkapital für Hypotheken, was den Hypothekarzins senkt. Ein Vorbezug hat auch Auswirkungen auf die Altersleistungen. Bei der Pensionierung müssen Sie mit einer Einbusse rechnen. Wenn Sie das Wohneigentum nicht mehr selbst bewohnen, muss der Vorbezug zurückbezahlt werden. Bei Rückzahlung des Vorbezugs können Sie die damals erhobenen Steuern innerhalb von drei Jahren beim zuständigen Steueramt zurückfordern.

Verwendungszweck des Vorbezugs

  • Erwerb oder Erstellung von Wohneigentum
  • Rückzahlung von Hypothekardarlehen
  • Finanzierung wertvermehrender Investitionen im Wohneigentum
  • Erwerb von Anteilscheinen an einer Wohnbaugenossenschaft

Voraussetzungen für einen Vorbezug

  • Ihr Vorbezug beträgt mindestens CHF 20'000
  • Ihr letzter Vorbezug liegt bereits fünf Jahre zurück
  • Sie haben innerhalb der letzten drei Jahre keine freiwillige Einlage getätigt
  • Sie haben das vollendete 62. Altersjahr noch nicht erreicht
  • Sie erhalten keine volle IV-Rente einer Pensionskasse
  • Sie beziehen noch keine Altersleistungen

Vorgehen

Wir erstellen für Sie eine Berechnung Ihrer persönlichen Vorsorgesituation vor und nach einem Vorbezug. Bitte geben Sie uns hierfür die gewünschte Höhe des Vorbezugs an.
Zur Überprüfung des Verwendungszwecks benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Formular Gesuch WEF-Bezug
  • Verwendungsbestätigung der finanzierenden Bank mit Zahlungsinstruktionen
  • Beurkundeter Kaufvertrag (Entwurf darf vorgängig eingereicht werden) oder
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Baubewilligung (bei Neubau)
Klicken Sie hier für das Merkblatt "Finanzierung von Wohneigentum" Klicken Sie hier für Formular "Anmeldung Vorbezug für Wohneigentum"

Verpfändung

Vielleicht ist für Sie die Finanzierung Ihres Eigenheims der Bezug von angespartem Vorsorgeguthaben nicht die richtige Lösung. Sie haben dann die Möglichkeit, das Sparguthaben aus beruflicher Vorsorge zu verpfänden. Der Vorteil liegt darin, dass Ihr Sparguthaben weiterhin bei der Pensionskasse bleibt und somit keine Kürzung zur Folge hat. Je nach Darlehensgeber können Sie von tieferen Zinssätzen oder höheren Hypothekardarlehen profitieren. Zudem fallen keine Kapitalsteuern an, wie bei einem Vorbezug.

Es gilt aber zu bedenken, dass immer das Risiko der Pfandverwertung besteht. Bei einer Pfandverwertung wird das Vorsorgeguthaben des Verpfänders verwendet. In diesem Moment kommen die Auswirkungen eines WEF-Vorbezugs zum Tragen.

Vorgehen

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Ansprechperson Ihrer Bank für die Verpfändung Ihres Vorsorgeguthabens.

Wenn Sie Fragen zum Vorbezug oder zur Verpfändung haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Telefon 071 677 99 22
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Dario Martino
Sachbearbeiter Versicherte
Kantonale Verwaltung / Kantonspolizei
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071 677 99 27
Kathrin Menzi
Sachbearbeiterin Versicherte
Spital / Schulgemeinden
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071 677 09 17