Auswahl aus zwei Altersrenten-Modellen/Reduktion Anwartschaft

Ich beziehe bereits vor dem Jahr 2026 eine Teilalterspension. Kann ich bei einem weiteren Pensionierungsschritt das Rentenmodell Beta wählen?

Nein, bereits teilpensionierte Versicherte können das Rentenmodell Beta nicht mehr wählen.

Ich bin noch erwerbstätig und möchte mich in mehreren Teilschritten pensionieren lassen. Kann ich bei jedem Schritt eine Auswahl zwischen den Rentenmodellen Alpha und Beta wählen?

Nein. Die Wahl muss bis mindestens einen Monat vor der Pensionierung oder dem ersten Teilpensionierungsschritt erfolgen und ist unwiderruflich.
Sie entscheiden sich einmalig vor dem ersten Schritt und diese Wahl gilt für alle weiteren Teilschritte.

Ich befinde mich derzeit im Rentenaufschub. Habe ich auch Anspruch auf eine Kompensation in der Höhe von 2%?

Bei einem Rentenaufschub ist der Zeitpunkt massgebend, ab wann die Rente bezogen wird. Wenn der Bezug ab einem Zeitpunkt nach dem 31.12.2025 erfolgt bzw. fällig wird, gilt das ab 2026 gültige Reglement und die fällige Altersrente wird nicht um 2% erhöht.

Einführung eines Todesfallkapitals bei Ableben innert 5 Jahren nach Pensionierung

Ich wurde bereits vor 3 Jahren pensioniert. Erhalten meine Hinterbliebenen das Todesfallkapital bei meinem Ableben in den nächsten 2 Jahren?, oder gilt dieses Todesfallkapital nur für neue Pensionierungen?

Bei Ihrem Ableben innerhalb der nächsten 2 Jahre besteht ein Anspruch auf das Todesfallkapital gemäss dem neuen Vorsorgereglement, gültig ab 01.01.2026.

Gilt dieses Todesfallkapital auch für IV-Rentner?

Ja, auch IV-Rentner können ein Todesfallkapital hinterlassen. Das Todesfallkapital entspricht beim Todesfall einer versicherten Person oder einer invaliden Person 100 % des per Ende des Sterbemonats vorhandenen Sparguthabens, vermindert um den Barwert allfälliger ungekürzter Hinterlassenenleistungen; das Todesfallkapital entspricht mindestens jedoch den Einkäufen gemäss § 16.

Zusätzliche Einkaufsmöglichkeit bei vorzeitiger Pensionierung

Warum lohnt sich ein Einkauf für die vorzeitige Pensionierung?

Wer vor dem ordentlichen PK-Referenzalter (65) in Pension geht, erhält eine geringere Rente oder ein geringeres Kapital. Mit einem Einkauf lassen sich diese Kürzungen verringern oder ganz ausgleichen.
Zusätzlich profitieren Sie von steuerlichen Vorteilen und höheren Hinterlassenenleistungen als Altersrentner/-in.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

  • Mindestalter 50
  • Alle übrigen Einkaufsmöglichkeiten sind voll ausgeschöpft
  • Keine offenen Vorbezüge für Wohneigentum
  • Austrittsleistungen aus Scheidung müssen vollumfänglich wieder eingebracht worden sein

Wie viel kann ich maximal einzahlen?

Die auszugleichende Lücke entspricht der Differenz zwischen der reglementarischen Rente im ordentlichen Pensionierungsalter gemäss Einkaufstabelle pktg und derjenigen bei einem vorzeitigen Altersrücktritt.

Wie wird mein Einkauf verwendet?

Der Einkauf wird als überobligatorisches Guthaben geführt. Im Rücktrittsalter wird das Guthaben mit dem geltenden Umwandlungssatz in eine Rente umgewandelt oder bei Kapitalbezug – unter Einhaltung der Kapitalsperre – entsprechend ausbezahlt.

Kann ich bis zur Pensionierung Einkäufe für eine vorzeitige Pensionierung leisten und dennoch Kapital beziehen?

Das ist grundsätzlich möglich. Einkäufe in die Pensionskasse können in der Regel vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Wird dann innerhalb der nächsten 3 Jahre ein Kapitalbezug getätigt, so können die Steuerabzüge vom Steueramt unter Umständen wieder rückgängig gemacht werden. Wir empfehlen Ihnen deshalb, sich direkt bei der zuständigen Steuerbehörde zu informieren. Die Einkäufe dürfen innert 3 Jahren nicht in Kapitalform bezogen werden.

Was passiert mit meinen Einkäufen, wenn ich mich doch nicht vorzeitig pensionieren lasse?

Sie haben einen Einkauf für eine vorzeitige Pensionierung geleistet, verzichten jedoch auf diese. In diesem Fall sind die Leistungen auf maximal 105% des Leistungsziels beschränkt. Ein allfällig übersteigender Teil verfällt an die pktg.

Was passiert mit meinen Einkäufen, wenn ich vor der Pensionierung sterbe?

Freiwillige Einkaufszahlungen werden im Todesfall als Kapital an Ihre Begünstigten ausbezahlt.

Wie ist das Vorgehen?

  • Formular «Selbstdeklaration Einkauf vorzeitige Pensionierung» einreichen.
  • Prüfung durch die Pensionskasse & Berechnung der maximal möglichen Einkaufssumme.
  • Einzahlung des gewünschten Betrags.
  • Erhalt der Steuerbescheinigung und eines aktualisierten Leistungsausweises.

Was gilt es sonst noch zu beachten?

  • Ein Einkauf muss nachweislich aus dem privaten Vermögen finanziert sein
  • Ein getätigter Einkauf kann nicht rückgängig gemacht werden.
  • Einkäufe können bis zum Austritt oder der Pensionierung geleistet werden.

Todesfallkapital bei Ableben von versicherten Arbeitnehmenden neu mit Rückgewähr freiwilliger Einkäufe und mit flexibler Begünstigtenordnung

In welchem Fall muss ich das Formular der Begünstigtenordnung einreichen?

Mit dem Begünstigtenformular kann innerhalb einer Anspruchsgruppe eine andere Aufteilung vorgenommen werden, wenn keine Aufteilung zu gleichen Teilen erfolgen soll. Die Rangordnung selbst kann nicht abgeändert werden, das heisst, wenn es beispielsweise einen überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner gibt, so ist diese Person alleine begünstigt.

Ich bin verheiratet, muss ich das Formular überhaupt ausfüllen?

Grundsätzlich nein, denn im Todesfall wird automatisch gemäss Rangordnung der überlebende Ehegatte begünstigt. Wir empfehlen bei Änderung des Zivilstandes zu überprüfen ob eine Einreichung des Formulars Sinn macht.

Ich habe einen angemeldeten Lebenspartner und keine weiteren Begünstigten. Muss ich das Formular einreichen?

Nein, in diesem Fall muss kein Formular eingereicht werden. Der angemeldete Lebenspartner ist gemäss den reglementarischen Bestimmungen automatisch als Begünstigter vorgesehen.

Kann ich in der Begünstigtenordnung auch das Kind meiner Lebenspartnerin berücksichtigen oder bezieht sich die Regelung ausschliesslich auf eigene Kinder?

Dies kann nur erfolgen, wenn Sie das Kind Ihrer Lebenspartnerin in erheblichem Masse finanziell unterstützen. Ist die Lebenspartnerschaft bei der pktg angemeldet, hat diese Vorrang. Ein Leistungsanspruch für das Kind Ihrer Lebenspartnerin besteht in diesem Fall nicht.

Ich bin bereits pensioniert und lebe neu mit meiner Lebenspartnerin zusammen. Besteht die Möglichkeit, dass ich meine Lebenspartnerin als Person, die ich in erheblichem Mass unterstütze, bei der pktg anmelden kann?

Ja, da eine Anmeldung der Lebenspartnerschaft aufgrund der bereits vollzogenen Pensionierung nicht mehr erfolgen kann, können Sie Ihre Lebenspartnerin als Begünstigte berücksichtigen, wenn Sie sie in erheblichem Masse finanziell unterstützen.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich eine von mir unterstützte nahestehende Person bei der pktg anmelden, damit sie im Todesfall Leistungen erhält?

Es werden nur regelmässige finanzielle Unterstützungsleistungen anerkannt. Die pktg prüft im Einzelfall, ob die Voraussetzungen erfüllt sind; die Beweislast obliegt der begünstigten Person. Sie können die Person, welche Sie in erheblichen Masse unterstützen mittels Begünstigtenformular der pktg melden.

Temporärer Versicherungsschutz bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit

Ich habe meine Anstellung aufgrund meiner Mutterschaft/Weiterbildung/Auszeit oder ähnlich gekündigt. Kann ich dennoch weiterhin bei der pktg versichert bleiben?

Die Weiterführung des Versicherungsverhältnisses bei der pktg kann maximal für zwei Jahre erfolgen. Sie haben dabei zwei Möglichkeiten:

  • Volle Weiterversicherung mit Weiterführung der gesamten Vorsorge (Alters-, Invaliditäts- und Todesfallleistungen) oder
  • Teilweise Weiterversicherung. Dabei können Sie selber bestimmen, bis zu welchem bisherigen Lohn Sie Ihre Altersvorsorge weiterführen wollen oder ob Sie nur gegen die Risiken Tod & Invalidität versichert bleiben wollen.

In beiden Fällen übernehmen Sie die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge. Der Antrag auf Weiterversicherung muss der PKV bis spätestens 30 Tage nach Ihrem Austritt vorliegen.

Freiwillige Weiterversicherung bei Kündigung durch den Arbeitgeber ab Alter 55 statt 58 

Kann ich von dieser Weiterversicherung auch profitieren, wenn ich keine Kündigung vom Arbeitgeber erhalten habe?

Bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die versicherte Person muss die absehbare Kündigung durch den Arbeitgeber glaubhaft dargelegt werden können.

Wann endet diese Weiterversicherung?

Die Weiterversicherung endet bei Eintritt der Vorsorgefälle Alter, Tod oder Invalidität, spätestens aber bei Erreichen des PK-Referenzalters (Alter 65, Polizeikorps: Alter 62)