Reglementsrevision 2026

2. Einführung eines Todesfallkapitals nach Pensionierung

Falls eine pensionierte Person innerhalb von 5 Jahren nach der Pensionierung versterben sollte und keine Ehegatten- / Lebenspartnerrente fällig wird, richtet die pktg eine Todesfallsumme aus. Die anspruchsberechtigten Hinterbliebenen erhalten gemäss reglementarischer Begünstigtenordnung den 5-fachen jährlichen Rentenbetrag abzüglich der bis zum Todeszeitpunkt ausbezahlten Renten als Kapital ausbezahlt.


Berechnungsbeispiel

In diesem Beispiel würden die Hinterbliebenen ein Todesfallkapital in der Höhe von CHF 48'000.- erhalten. Weitere Informationen zum Todesfallkapital finden Sie in unserem Merkblatt Todesfallkapital. Den Antrag auf eine Änderung der Begünstigtenordnung finden sie hier.

Merkblatt Todesfallkapital Antrag Änderung Aufteilung Todesfallkapital
PensionierungAlter 63
Jährliche Altersrente CHF 24'000.-
AblebenAlter 66
5 JahresrentenCHF 120'000.-
Bereits ausbezahltCHF -72'000.-
(3 x 24'000.-)(3 x 24'000.-)
TodesfallkapitalCHF 48'000.-
(120'000 – 72'000)(120'000 – 72'000)