Pensionierung

Eine Pensionierung erfolgt immer per Ende des Monats. Das PK-Referenzalter ist bei Männern und Frauen gleich bei Alter 65. Eine Pensionierung vor Alter 65 gilt als vorzeitige Pensionierung. Ihr Personal kann sich frühestens mit Alter 58 pensionieren lassen. Spätestens mit Alter 70 wird die pktg die Pensionierung auslösen. Eine Weiterbeschäftigung ist dennoch möglich - jedoch ohne Entrichtung von Pensionskassenbeiträgen.

Vollpensionierung

Sie melden uns das Ende der Anstellung Ihres Mitarbeitenden. Als Arbeitgeber mit Schnittstellenverarbeitung senden Sie Ihrem Mitarbeiter / Ihrer Mitarbeiterin den Fragebogen für Austretende Alter 58 und älter zu. Das Ende der Anstellung melden Sie uns über die Schnittstelle im Austrittsmonat.

Klicken Sie hier für den «Fragebogen für Austretende Alter 58 und älter»
Dario Martino
Sachbearbeiter Versicherte
Kantonale Verwaltung / Kantonspolizei
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071 677 99 27
Kathrin Menzi
Sachbearbeiterin Versicherte
Spital / Schulgemeinden
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071 677 09 17
Samuel Trachsel
Abteilungsleiter Versicherte
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071 677 99 29