Eintritt und Lohnmeldung

Die Pensionskasse Thurgau – nachfolgend pktg genannt – versichert knapp 15'000 Aktivversicherte. Mit der Reglementsrevision per 01.01.2020 wurde die Koordination über alle Löhne eingeführt. Das bedingt einerseits, dass es keine untermonatigen Ein- und Austritte und unbezahlten Urlaube (UU) gibt und andererseits, dass die Lohnverarbeitung in einem Lohnlauf erfolgen muss.

Daher müssen Sie uns die Lohndaten für den betreffenden Monat rechtzeitig melden. Bitte beachten Sie die Abgabetermine der Lohnmeldungen des laufenden Monats.

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Eintritt

Voraussetzungen für den Eintritt in die pktg:

Ihr Mitarbeiter/Ihre Mitarbeiterin wird obligatorisch in der pktg versichert, wenn die Person folgende Bedingungen erfüllt:


  • das Anstellungsverhältnis ist unbefristet oder
  • die Person ist bereits bei uns versichert oder
  • die befristete Anstellung dauert länger als drei Monate und
  • der AHV-pflichtige Jahreslohn entspricht mindestens der BVG-Eintrittsschwelle (2025: CHF 22'680) und
  • die Person hat das 17. Altersjahr vollendet und die Sozialversicherung (SV-Nr.) ist bekannt

Freiwillige Versicherung bei der pktg:

Wussten Sie, dass Ihre Mitarbeitenden sich auch mit Vollendung des 17. Altersjahres freiwillig bei der pktg versichern können? Dies ist möglich unter folgenden Bedingungen:


  • der AHV-pflichtige Jahreslohn beträgt mindestens die minimale AHV-Altersrente (im Jahr 2025: CHF 15'120) oder
  • Bei mehreren Anstellungen mit einem AHV-pflichtigen Total-Jahreslohn von mindestens der BVG-Eintrittsschwelle (im Jahr 2025: CHF 22'680). Beachten Sie bitte, dass hierbei nur der Lohn beim angeschlossenen Arbeitgeber versichert wird.

Kein Eintritt in die pktg erfolgt, wenn:

  • eine volle Rente der eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) bezogen wird. Dies ist bei einem IV-Grad von 70% und höher der Fall.
  • das ordentliche PK-Pensionierungsalter (65 Jahre für Männer und Frauen) überschritten ist.

Versicherungsbeginn

Versicherungsbeginn ist immer der 1. im Monat. Bei Stellenantritt bis 15. des Monats gilt Versicherungsbeginn 1. des laufenden Monats. Bei Stellenantritt nach dem 15. des Monats ist der Versicherungsbeginn am 1. des Folgemonats.
Beispiel:
Stellenantritt 07.03.2025 → Versicherungsbeginn 01.03.2025
Stellenantritt 16.03.2025 → Versicherungsbeginn 01.04.2025

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Versicherter Jahreslohn

Die gute Nachricht ist, dass wir eine umhüllende Kasse sind. Das bedeutet, wir versichern einen höheren Lohn als das BVG vorschreibt, nämlich im Jahr 2025 maximal CHF 907'200, was dem 10-fachen des maximalen BVG-Jahreslohns entspricht. Zudem ist unser Koordinationsabzug wesentlich tiefer als der Koordinationsabzug nach BVG. Dadurch generieren Ihre Mitarbeitenden mit den Arbeitnehmer- und Arbeitgebersparbeiträgen sowie unserer Verzinsung im Folgejahr ein höheres Alterssparguthaben.

Koordinationsabzug

  • pktg Koordinationsabzug 25% des AHV-pflichtigen Jahreslohns, maximal CHF 22'680 (im Jahr 2025).
  • BVG Koordinationsabzug fix CHF 26'460 (im Jahr 2025), unabhängig vom Jahreslohn.


Beispiel bei einem AHV-pflichtigen Jahreslohn von CHF 100'000:

pktg-versichert:BVG-versichert:
AHV-pflichtiger JahreslohnCHF 100'000CHF 90'720
KoordinationsabzugCHF 22'680CHF 26'460
Versicherter JahreslohnCHF 77'320CHF 64'260

Das bedeutet, der versicherte Jahreslohn bei der pktg ist wesentlich höher und beträgt im Jahr 2025 maximal CHF 884'520, während der versicherte Jahreslohn nach BVG bei CHF 64'260 endet.

Beiträge und Wahl Sparplan

Der Sparplan Plus kann bereits per Eintritt in die pktg gewählt werden. Die Anmeldung für den Sparplan Plus muss uns die versicherte Person vor Eintritt in die pktg einreichen. Informieren Sie Ihre neuen Mitarbeitenden daher bitte frühzeitig über die Möglichkeit der Wahl des Spar- und Beitragsplanes. Erfolgt keine Anmeldung für den Sparplan Plus wird automatisch der Sparplan Standard angewendet. Sie als Arbeitgeber müssen uns bei Neueintritten immer Sparplan Standard melden. Wir prüfen von unserer Seite her, ob eine Anmeldung für den Sparplan Plus rechtzeitig bei uns eingegangen ist und wechseln diesen sodann.

Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Klicken Sie hier für die «Übersicht der Spar- und Beitragspläne» Klicken Sie hier für das Antragsformular «Wechsel Spar- und Beitragsplan»

Rechner der Beiträge

Die pktg bietet einen Rechner für die Beiträge, der Ihnen hilft, die Pensionskassenbeiträge für das laufende Jahr zu berechnen. Dies ist besonders nützlich für Lohngespräche und die Planung der Vorsorgekosten.


Vorteile des Rechners:


  • Planungssicherheit: Ermöglicht eine genaue Kalkulation der Pensionskassenbeiträge für das laufende Jahr.
  • Transparenz: Hilft bei der transparenten Darstellung der Vorsorgekosten in Lohngesprächen.
  • Effizienz: Spart Zeit und erleichtert die Berechnungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.


Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Klicken Sie hier für den «pktg Rechner Beiträge»
Dario Martino
Sachbearbeiter Versicherte
Kantonale Verwaltung / Kantonspolizei
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071 677 99 27
Kathrin Menzi
Sachbearbeiterin Versicherte
Spital / Schulgemeinden
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Samuel Trachsel
Abteilungsleiter Versicherte
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