Austritt
Wenn der Mitarbeitende das Arbeitsverhältnis vollständig beendet, einen Stellenwechsel vornimmt, sich selbstständig macht oder seine Arbeitstätigkeit unterbricht, führt das in der Regel zum Austritt aus der pktg. Mit dem Austritt aus der pktg hat der Mitarbeitende Anspruch auf sein Vorsorgeguthaben, bzw. auf seine Freizügigkeitsleistung (FZL).
Austrittsverfahren
Wir haben für Sie als Arbeitgeber nachfolgend die wichtigsten Punkte und Abläufe bezüglich des Austritts und der Weiterführung des Versicherungsschutzes zusammengefasst:
- Das bestehende Arbeitsverhältnis wird durch Sie oder den Mitarbeitenden gekündigt.
- Sie melden uns den Austritt aus der pktg. Bitte prüfen Sie vorher noch den Lohn und die Personaldaten (Adresse, Zivilstand) auf ihre Aktualität.
- Der Mitarbeitende erhält den Fragebogen für Austretende von folgender Stelle:
a) Arbeitgeber mit Schnittstellenverarbeitung: Direkt vom Arbeitgeber zusammen mit der Kündigungsbestätigung
b) Arbeitgeber mit Lohnmeldung über das Arbeitgeberportal «Connect» senden wir den Fragebogen an die versicherte Person zu. Bitte beachten Sie, dass Sie deshalb die Austrittsmeldung im «Connect» mindestens 30 Tage vor Austrittsdatum erfassen. - Die Austrittsleistung an die neue Pensionskasse oder an ein Freizügigkeitskonto überweisen wir sobald wir von der versicherten Person den Fragebogen mit allen notwendigen Angaben/Dokumenten erhalten haben. Ohne Rückmeldung wird die Freizügigkeitsleistung sechs Monate nach Austritt an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG übertragen.
Wichtig zu wissen
- Ist ein IV-Anmeldeverfahren hängig, bleibt das Vorsorgeguthaben der versicherten Person bis zum Erhalt der IV-Verfügung bei der pktg.
- Betrifft Arbeitgeber mit Lohnmeldungen über das Arbeitgeberportal «Connect»: Wird bei Mitarbeitenden mit mehreren Verträgen nur ein einzelner Vertrag beendet, so dürfen Sie uns diesen nicht über den Prozess «Austrittsmeldung» mitteilen, sondern müssen uns das Ende des Vertrages über das Kontaktformular melden.
Dario Martino
Sachbearbeiter Versicherte
Kantonale Verwaltung / Kantonspolizei
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071 677 99 27
Kathrin Menzi
Sachbearbeiterin Versicherte
Spital / Schulgemeinden
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071 677 09 17
Samuel Trachsel
Abteilungsleiter Versicherte
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071 677 99 29