Invaliden-Kinderrente
Sind Sie Invaliden-Rentenbezüger/in und haben Kinder, so haben Sie Anspruch auf eine Invaliden-Kinderrente. Die Invaliden-Kinderrente wird bis zum Ende des Monats in dessen Verlauf Ihr Kind den 25. Geburtstag erreicht, ausgerichtet.
Die Höhe der Invaliden-Kinderrente beträgt pro Kind 25% der jährlichen Invalidenrente.
Wichtig zu wissen:
Huber Lisa
Fachspezialistin Vorsorge
Haben Sie Fragen?
Ich helfe Ihnen gerne.
Bitte Javascript aktivieren!
071 677 99 23