Invaliden-Kinderrente

Sind Sie Invaliden-Rentenbezüger/in und haben Kinder, so haben Sie Anspruch auf eine Invaliden-Kinderrente. Die Invaliden-Kinderrente wird bis zum Ende des Monats in dessen Verlauf Ihr Kind den 25. Geburtstag erreicht, ausgerichtet.

Die Höhe der Invaliden-Kinderrente beträgt pro Kind 25% der jährlichen Invalidenrente.

Huber Lisa
Fachspezialistin Vorsorge

Haben Sie Fragen?
Ich helfe Ihnen gerne.

Bitte Javascript aktivieren!
071 677 99 23