Versicherter Jahreslohn
Die gute Nachricht ist, dass Sie bei der pktg umhüllend versichert sind. Das bedeutet, wir versichern einen höheren Lohn als die BVG-Mindestvorgaben vorschreiben, nämlich im Jahr 2025 maximal CHF 907'200, was dem 10-fachen des maximalen BVG-Jahreslohns entspricht. Zudem ist unser Koordinationsabzug wesentlich tiefer als der Koordinationsabzug nach BVG. Dadurch generieren Sie mit Ihren eigenen Sparbeiträgen und jenen Ihres Arbeitgebers sowie unserer Verzinsung im Folgejahr ein höheres Alterssparguthaben.
Koordinationsabzug
- pktg-Koordinationsabzug: 25% des AHV-pflichtigen Jahreslohns, maximal CHF 22'680 (im Jahr 2025).
- BVG-Koordinationsabzug: fix CHF 26'460 (im Jahr 2025), unabhängig vom Jahreslohn.
Beispiel bei einem AHV-pflichtigen Jahreslohn von CHF 100'000:
pktg-versichert: | BVG-versichert: | |
AHV-pflichtiger Jahreslohn | CHF 100'000 | CHF 90'720 |
Koordinationsabzug | CHF 22'680 | CHF 26'460 |
Versicherter Jahreslohn | CHF 77'320 | CHF 64'260 |
Das bedeutet, der versicherte Jahreslohn bei der pktg ist wesentlich höher und beträgt im Jahr 2025 maximal CHF 884'520, während der versicherte Jahreslohn nach BVG bei CHF 64'260 endet.
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