Leistungsausweis
Der Leistungsausweis - auch Leistungsausweis genannt - per 1. Januar wird Ihnen automatisch zugestellt. Da wir jeweils die Januar Lohnverarbeitung abwarten müssen, erfolgt die Aufbereitung und der Versand per Post erst danach. Sie werden daher Ihren Leistungsausweis in der ersten Februarhälfte im Briefkasten vorfinden. Sollten Sie einen Beratungstermin bei Ihrer Bank oder bei Ihrer Versicherung haben, empfehlen wir die Terminvereinbarung auf die zweite Februarhälfte zu legen.
Bei unterjährigen Lohnänderungen wird Ihnen der Leistungsausweis nicht automatisch zugestellt. Sie können diesen jedoch jederzeit telefonisch oder schriftlich bei uns bestellen.
Zuständig für Kantonsangestellte
Zuständig für Spitalangestellte & Mitarbeitende der Schulgemeinden
Zuständig für Mitarbeitende von freiwillig angeschlossenen Arbeitgebern
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