Drei-Säulen-Konzept
Das Drei-Säulen-Konzept der sozialen Sicherheit in der Schweiz:
Erste Säule: Staatliche Sozialversicherung
Zweck
Die schweizerische Alters-, Hinterlassenen- (AHV) und Invalidenversicherung (IV) bezweckt zusammen mit den Ergänzungsleistungen die Deckung des Existenzbedarfes bei Wegfall des Erwerbseinkommens infolge Alter, Tod oder Invalidität des Versorgers.
Versicherte
Bei der AHV/IV sind obligatorisch alle Personen, welche in der Schweiz wohnen und/oder arbeiten, versichert.
Beitragszeit
Die AHV/IV-Beitragspflicht beginnt für Erwerbstätige am 1. Januar nach Erreichen des 17. Altersjahres; für Nichterwerbstätige am 1. Januar nach Erreichen des 20. Altersjahres.
Sie endet mit Aufgabe der Erwerbstätigkeit, frühestens jedoch am Ende des Monats, in welchem das AHV-Rentenalter erreicht wird (Männer = 65. Altersjahr, Frauen = 64. Altersjahr).
Die wichtigsten Leistungen:
- Alters- und Hinterlassenenleistungen
- Invalidenrenten
- Eingliederungsmassnahmen (medizinische oder berufliche)
- Ergänzungsleistungen
Finanzierung
Die Finanzierung der AHV erfolgt nach dem Umlageverfahren; d.h. mit den eingenommenen Beiträgen werden die gleichzeitig fälligen Leistungen finanziert.
Beitragszahler:
- Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen
- Steuern und Zölle (Tabak, Alkohol)
- Bund und Kantone
Zweite Säule: Berufliche Vorsorge
Zweck
Die berufliche Vorsorge soll zusammen mit der ersten Säule die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen.
Versicherte
Der beruflichen Vorsorge sind obligatorisch alle Arbeitnehmer unterstellt, deren Einkommen den Grenzlohn BVG überschreitet.
Beitragszeit
Die obligatorische Versicherung beginnt mit Antritt des Arbeitsverhältnisses, frühestens jedoch ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres.
Sie endet mit Entstehen des Anspruchs auf Altersleistungen, bei Tod oder Anspruch auf volle Invalidenleistung oder bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses.
Die wichtigsten Leistungen:
- Alters- und Hinterlassenenleistungen
- Invalidenrenten
- Freizügigkeitsleistung beim Austritt
Finanzierung
Die Finanzierung in der beruflichen Vorsorge erfolgt grundsätzlich nach dem Kapitaldeckungsverfahren.
Beitragszahler
- Arbeitnehmer
- Arbeitgeber
- Vermögenserträge
Dritte Säule: Individuelles Sparen
Selbstvorsorge
Jeder sorgt für sich und seine Familie entsprechend den wirtschaftlichen Möglichkeiten selber vor (Einzelversicherung, Säule 3a, …).
Das Sparen in der 3. Säule wird steuerlich begünstigt.
Die Leistungen aus den 3 Säulen
Aus der Homepage vom Bundesamt für Sozialversicherungen (http://www.bsv.admin.ch/themen/ahv/00011/01259/?lang=de) :