News

JAN

2

2023

Informationsveranstaltung für Neueintretende

An folgenden Daten finden Informationsveranstaltungen für Neueintretende statt:

Dienstag, 13. Juni 2023

Dienstag, 24. Oktober 2023

Der Beginn ist jeweils um 17.30 Uhr und die Veranstaltung findet im Thurgauerhof in Weinfelden statt.

Bitte beachten Sie die Corona-Bestimmungen. Aufgrund dessen ist auch eine Anmeldung zwingend. Weitergehende Informationen finden Sie im nachfolgenden Flyer.

Informationsveranstaltung für Neueintretende [PDF 32KB]


JAN

2

2023

Informationsveranstaltung "Vorbereitung auf die Pensionierung"

An folgenden Tagen finden Informationsveranstaltungen zum Thema "Vorbereitung auf die Pensionierung" statt:

Mittwoch, 10. Mai 2023, 16.30 Uhr
Aula, Berufsbildungszentrum BBZ in Weinfelden
Maximale Teilnehmerzahl: 120 Personen

Mittwoch, 20. September 2023, 16.30 Uhr
Aula der Kantonsschule in Frauenfeld
Maximale Teilnehmerzahl: 120 Personen

Bitte beachten Sie die Corona-Bestimmungen. Aufgrund dessen ist auch eine Anmeldung zwingend. Weitergehende Informationen finden Sie im nachfolgenden Flyer.

Veranstaltung [PDF 28KB]


NOV

18

2022

Führungswechsel in der pk.tg

Pressemitteilung

Führungswechsel in der pk.tg [PDF 402KB]


MAI

5

2022

Pensionskasse Thurgau blickt auf ein gutes Jahr zurück

Pressebericht 5. Mai 2022 [PDF 160KB]


MAI

4

2022

Geschäftsbericht 2021

Geschäftsbericht 2021 [PDF 1MB]


MAI

4

2022

pk.tg • Nachrichten Mai 2022

pk.tg • Nachrichten Mai 2022 [PDF 676KB]


OKT

18

2021

pk.tg • Nachrichten Oktober 2021

pk.tg • Nachrichten Oktober 2021 [PDF 269KB]

ASIP - Fachmitteilung Nr. 127 [PDF 106KB]

Die Fachmitteilung Nr. 127 dürfen wir freundlicherweise mit Einverständnis des ASIP - Schweizer Pensionskassenverbandes verwenden.


NOV

10

2020

Weiterführung der Versicherung bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin nach Vollendung des 58. Altersjahres

Im Rahmen der Reform der Ergänzungsleistungen wird per 1. Januar 2021 neu Art. 47a BVG in Kraft treten. Im Zusammenhang mit der Beratung des COVID-19-Gesetzes hat das Parlament nun eine rückwirkend anwendbare Übergangsbestimmung zu Art. 47a BVG eingeführt.
 
Demzufolge haben Personen ab dem 58. Altersjahr, welche nach dem 31.07.2020 ihre Stelle verlieren und aus der obligatorischen Versicherung ausscheiden, neu das Recht, die Weiterführung ihrer Versicherung ab dem 01.01.2021 zu beantragen und können so den Anspruch auf einen Rentenbezug behalten. Entscheidend dabei ist, dass das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin aufgelöst wird.
 
Die Pensionskasse Thurgau kennt den Grund des Austritts einer versicherten Person nicht. Daher weisen wir die betroffenen Personen darauf hin, dass sie sich bei Vorliegen eines wie oben beschriebenen Falles (Austritt ab 1. August 2020, mindestens Alter 58 und Austritt vom Arbeitgeber initiiert) ab dem 1. Januar 2021 gemäss den Bedingungen nach Art. 47a BVG weiterversichern lassen kann.
 
Für Fragen wenden Sie sich bitte an die Pensionskassenverwaltung.
 


DEZ

31

2019



oben
nach unten