Hypotheken

Gewährung von Hypotheken

Die Pensionskasse Thurgau gewährt Hypotheken an ihre Mitglieder zur Finanzierung von Wohneigentum.

Belehnungsgrenzen
80 % vom Aktivversicherten selbstgenutztes Erst-Wohneigentum
65 % vom Pensionierten selbstgenutztes Erst-Wohneigentum
50 % für selbstgenutztes Ferien-Wohneigentum

Eigenmittel
Mindestens 10 % des Verkehrswertes muss aus Eigenmitteln finanziert werden. Weitere Mittel können aus Vorsorgegeldern im Rahmen des Wohneigentumsförderungsgesetzes (WEF) finanziert werden.

Berechnung der Tragbarkeit:
Die Tragbarkeit ist gegeben, wenn die finanzielle Belastung durch Hypothekarzinsen, Amortisation und Nebenkosten nicht mehr als 35 % des Brutto-Einkommens betragen. Als Bruttoeinkommen gilt die AHV-pflichtige Besoldung, rsp. das Renteneinkommen der solidarisch haftenden Hypothekardarlehensnehmer. Die Nebenkosten werden mit 1 % des Hypothekardarlehensbetrages angesetzt, für die Zinsbelastung wird mit einem Zinsfuss von 5 % gerechnet.

Fest-Hypotheken
bis maximal 65 % vom Verkehrswert, Mindestbetrag CHF 100’000

Variable Hypotheken
für das ganze Darlehen, Mindestbetrag CHF 20’000

Merkblatt Hypotheken [PDF 363KB]

Hypothekargesuch [PDF 823KB]

Richtlinien für die Gewährung von Hypotheken [PDF 24KB]

Zinssätze aktuell

Fest-Hypotheken

Jahre Laufzeit 2 3 4 5 6 7 8 9 10
Zinssatz 2.92% 2.79% 2.71% 2.66% 2.62% 2.60% 2.57% 2.55% 2.52%

Die Zinssätze werden wöchentlich festgelegt.
Variable Hypothek
Neu ab 1. Juli 2023: 3,5%
Änderungen werden mindestens einen Monat vor Inkrafttreten angezeigt.


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