Die Pensionskasse Thurgau gewährt Hypotheken an ihre Mitglieder zur Finanzierung von Wohneigentum.
Belehnungsgrenzen
80 % vom Aktivversicherten selbstgenutztes Erst-Wohneigentum
65 % vom Pensionierten selbstgenutztes Erst-Wohneigentum
50 % für selbstgenutztes Ferien-Wohneigentum
Eigenmittel
Mindestens 10 % des Verkehrswertes muss aus Eigenmitteln finanziert werden. Weitere Mittel können aus Vorsorgegeldern im Rahmen des Wohneigentumsförderungsgesetzes (WEF) finanziert werden.
Berechnung der Tragbarkeit:
Die Tragbarkeit ist gegeben, wenn die finanzielle Belastung durch Hypothekarzinsen, Amortisation und Nebenkosten nicht mehr als 35 % des Brutto-Einkommens betragen.
Als Bruttoeinkommen gilt die AHV-pflichtige Besoldung, rsp. das Renteneinkommen der solidarisch haftenden Hypothekardarlehensnehmer.
Die Nebenkosten werden mit 1 % des Hypothekardarlehensbetrages angesetzt, für die Zinsbelastung wird mit einem Zinsfuss von 5 % gerechnet.
Fest-Hypotheken
bis maximal 65 % vom Verkehrswert, Mindestbetrag CHF 100’000
Variable Hypotheken
für das ganze Darlehen, Mindestbetrag CHF 20’000
Fest-Hypotheken
Jahre Laufzeit | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 |
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Zinssatz | 1.71% | 1.64% | 1.60% | 1.56% | 1.58% | 1.60% | 1.57% | 1.59% | 1.62% |
Die Zinssätze werden wöchentlich festgelegt.
Variable Hypothek
Neu ab 1. Mai 2024: 3,0%
Änderungen werden mindestens einen Monat vor Inkrafttreten angezeigt.
Pensionskasse Thurgau
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