News

MÄR

15

2024

Positives Jahresergebnis 2023 / Umzug nach Weinfelden im April 2024

Positives Jahresergebnis 2023 / Umzug nach Weinfelden im April [PDF 439KB]


JAN

17

2024

Informationsanlass zum Leistungsausweis

Informationsanlass zum Leistungsausweis [PDF 53KB]


JAN

17

2024

Informationsanlass Vorbereitung auf die Pensionierung

Informationsanlass Vorbereitung auf die Pensionierung [PDF 53KB]


JAN

17

2024

Informationsanlass für Neueintretende

Informationsanlass für Neueintretende [PDF 76KB]


JAN

2

2024

Verzinsung der Sparguthaben zu 2,5% im Jahr 2024 / Verzicht auf Rentenanpassungen

Verzinsung Sparguthaben / Verzicht Rentenanpassungen [PDF 246KB]


DEZ

29

2023

Reduktion PKK-Mitglieder auf 10 Personen / Auswirkungen AHV-Reform / Reglementsanpassungen

Reglementsanpassungen 2024 [PDF 354KB]


SEP

13

2023

pk.tg • Nachrichten September 2023 - mit Vorsorgetipps

PK.TG • NACHRICHTEN SEPTEMBER 2023 [PDF 499KB]


MAI

7

2023

Geschäftsbericht 2022

Geschäftsbericht 2022 [PDF 2MB]


MAI

7

2023

pk.tg • Nachrichten Mai 2023 (Geschäftsbericht 2022 - Kurzfassung)

pk.tg • Nachrichten Mai 2023 [PDF 676KB]


NOV

18

2022

Führungswechsel in der pk.tg

Pressemitteilung

Führungswechsel in der pk.tg [PDF 402KB]


MAI

5

2022

Pensionskasse Thurgau blickt auf ein gutes Jahr zurück

Pressebericht 5. Mai 2022 [PDF 160KB]


OKT

18

2021

pk.tg • Nachrichten Oktober 2021

pk.tg • Nachrichten Oktober 2021 [PDF 269KB]

ASIP - Fachmitteilung Nr. 127 [PDF 106KB]

Die Fachmitteilung Nr. 127 dürfen wir freundlicherweise mit Einverständnis des ASIP - Schweizer Pensionskassenverbandes verwenden.


NOV

10

2020

Weiterführung der Versicherung bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin nach Vollendung des 58. Altersjahres

Im Rahmen der Reform der Ergänzungsleistungen wird per 1. Januar 2021 neu Art. 47a BVG in Kraft treten. Im Zusammenhang mit der Beratung des COVID-19-Gesetzes hat das Parlament nun eine rückwirkend anwendbare Übergangsbestimmung zu Art. 47a BVG eingeführt.
 
Demzufolge haben Personen ab dem 58. Altersjahr, welche nach dem 31.07.2020 ihre Stelle verlieren und aus der obligatorischen Versicherung ausscheiden, neu das Recht, die Weiterführung ihrer Versicherung ab dem 01.01.2021 zu beantragen und können so den Anspruch auf einen Rentenbezug behalten. Entscheidend dabei ist, dass das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin aufgelöst wird.
 
Die Pensionskasse Thurgau kennt den Grund des Austritts einer versicherten Person nicht. Daher weisen wir die betroffenen Personen darauf hin, dass sie sich bei Vorliegen eines wie oben beschriebenen Falles (Austritt ab 1. August 2020, mindestens Alter 58 und Austritt vom Arbeitgeber initiiert) ab dem 1. Januar 2021 gemäss den Bedingungen nach Art. 47a BVG weiterversichern lassen kann.
 
Für Fragen wenden Sie sich bitte an die Pensionskassenverwaltung.
 


DEZ

31

2019



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